die Überbewertung psychischer Symptome bei der Mittelfindung
veröffentlicht am: Samstag, den 27. Februar
Ein so genannter „Klassischer Homöopath“ zeichnet
sich in der Regel dadurch aus, dass er seinen
Patienten nach eingehender Anamnese, unter
Berücksichtigung der Symptomengesamtheit (also nicht
nur der aktuellen Krankheit) ein einziges,
individuell ausgewähltes Arzneimittel verordnet, das
dann auch noch sehr behutsam dosiert wird. Mit dem
Zusatz „klassisch“ soll ausgedrückt werden, dass
keine Arzneigemische verordnet werden, dass keine
unterdrückende, weil nur auf ein einziges Symptom
oder auf einen Krankheitsnamen abgestellte Behandlung
stattfindet. Darüber hinaus soll so auch eine
Berufung auf Samuel Hahnemann (1755-1843), den
Begründer der Homöopathie, verdeutlicht werden.
Wie weit sich die moderne „klassische“ Homöopathie bereits von Hahnemann entfernt hat, soll im folgenden am Beispiel der Gemütssymptome dargestellt werden.
Die Gemütssymptome gelten im allgemeinen als besonders wertvoll bei der Bestimmung des angezeigten homöopathischen Arzneimittels. Manche Homöopathen gehen so weit, dass sie die psychische Symptomatik ihrer Patienten so sehr betonen, dass ihnen körperliche Symptome bloß noch als Bestätigung der Arzneiwahl dienen.
Dieser außerordentliche Stellenwert der Gemütssymptome soll, so meinen viele, auf entsprechende Anweisungen Hahnemanns in dessen Organon der Heilkunst (ORG VI) [1] basieren. Meist wird in diesem Zusammenhang der Paragraph 211 zur Begründung herangezogen. Dort heißt es:
„Dieß geht so weit, dass bei homöopathischer Wahl eines Heilmittels der Gemütszustand des Kranken oft am meisten den Ausschlag giebt, als Zeichen von bestimmter Eigenheit, welches dem genau beobachtenden Arzte unter allen am wenigsten verborgen bleiben kann.“
Wie weit sich die moderne „klassische“ Homöopathie bereits von Hahnemann entfernt hat, soll im folgenden am Beispiel der Gemütssymptome dargestellt werden.
Die Gemütssymptome gelten im allgemeinen als besonders wertvoll bei der Bestimmung des angezeigten homöopathischen Arzneimittels. Manche Homöopathen gehen so weit, dass sie die psychische Symptomatik ihrer Patienten so sehr betonen, dass ihnen körperliche Symptome bloß noch als Bestätigung der Arzneiwahl dienen.
Dieser außerordentliche Stellenwert der Gemütssymptome soll, so meinen viele, auf entsprechende Anweisungen Hahnemanns in dessen Organon der Heilkunst (ORG VI) [1] basieren. Meist wird in diesem Zusammenhang der Paragraph 211 zur Begründung herangezogen. Dort heißt es:
„Dieß geht so weit, dass bei homöopathischer Wahl eines Heilmittels der Gemütszustand des Kranken oft am meisten den Ausschlag giebt, als Zeichen von bestimmter Eigenheit, welches dem genau beobachtenden Arzte unter allen am wenigsten verborgen bleiben kann.“