die Überbewertung psychischer Symptome bei der Mittelfindung

Ein so genannter „Klassischer Homöopath“ zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass er seinen Patienten nach eingehender Anamnese, unter Berücksichtigung der Symptomengesamtheit (also nicht nur der aktuellen Krankheit) ein einziges, individuell ausgewähltes Arzneimittel verordnet, das dann auch noch sehr behutsam dosiert wird. Mit dem Zusatz „klassisch“ soll ausgedrückt werden, dass keine Arzneigemische verordnet werden, dass keine unterdrückende, weil nur auf ein einziges Symptom oder auf einen Krankheitsnamen abgestellte Behandlung stattfindet. Darüber hinaus soll so auch eine Berufung auf Samuel Hahnemann (1755-1843), den Begründer der Homöopathie, verdeutlicht werden.

Wie weit sich die moderne „klassische“ Homöopathie bereits von Hahnemann entfernt hat, soll im folgenden am Beispiel der Gemütssymptome dargestellt werden.

Die Gemütssymptome gelten im allgemeinen als besonders wertvoll bei der Bestimmung des angezeigten homöopathischen Arzneimittels. Manche Homöopathen gehen so weit, dass sie die psychische Symptomatik ihrer Patienten so sehr betonen, dass ihnen körperliche Symptome bloß noch als Bestätigung der Arzneiwahl dienen.

Dieser außerordentliche Stellenwert der Gemütssymptome soll, so meinen viele, auf entsprechende Anweisungen Hahnemanns in dessen Organon der Heilkunst (ORG VI) [1] basieren. Meist wird in diesem Zusammenhang der Paragraph 211 zur Begründung herangezogen. Dort heißt es:

„Dieß geht so weit, dass bei homöopathischer Wahl eines Heilmittels der Gemütszustand des Kranken oft am meisten den Ausschlag giebt, als Zeichen von bestimmter Eigenheit, welches dem genau beobachtenden Arzte unter allen am wenigsten verborgen bleiben kann.“