Krankenkassen sollen sich Homöopathie sparen
veröffentlicht am: Samstag, den 10. Juli

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Homöopathische Ärzte fordern mehr Mitspracherecht
veröffentlicht am: Freitag, den 16. April

Die Homöpathie hat ihren festen Platz im deutschen Gesundheitswesen gefunden: Mehr als 100 integrierte Versorgungsverträge haben die Betriebs- und Innungskrankenkassen dazu inzwischen abgeschlossen. Seit Oktober 2009 gilt der bundesweite IV-Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK).
Homöopathische Mittel werden allerdings seit Januar 2004 nur noch bei sehr wenigen Indikationen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) sieht in dieser gesetzlichen Regelung ein Problem und wünscht sich mehr Mitspracherecht bei der Arzneimittelzulassung. "Experten besonderer Therapierichtungen müssen beim Gemeinsamen Bundesausschuss aufgenommen werden", fordert DZVhÄ-Vorstand Curt Kösters im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
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Krankenkassen erstatten auch alternative Heilmethoden
veröffentlicht am: Mittwoch, den 27. Januar

Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung in Deutschland nehmen die bestehenden Angebote von Akupunktur bis hin zur Traditionellen Chinesischen Medizin in Anspruch.
Damit liegt die Akzeptanz in Deutschland vor Frankreich (50 Prozent), der Schweiz (40 Prozent) oder Großbritannien (20 Prozent).
Alternative Heilmethoden werden von manchen Krankenkassen erstattet.
Neben der Möglichkeit, diese Form der Behandlung als Zusatzleistung anzubieten, können Krankenkassen seit 2007 auch einen Wahltarif für "besondere Therapierichtungen" anbieten. Je nach Angebot sind dann Besuche bei Ärzten möglich, die Naturheilkundeverfahren oder andere alternative Behandlungen anbieten.
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